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am Brunnen VersicherungsManagement GmbH
Tersteegenstraße 3
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 16 70 20
Telefax: 0211 16 10 13
info(at)amBrunnen.de
HRB Düsseldorf 47817
Geschäftsführer: Ralph am Brunnen
Registrierungsnummer: D-BFDJ-U4TPL-28
IHK Düsseldorf
Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung
Die am Brunnen VersicherungsManagement GmbH ist seit 1939 auf die Beratung, Vermittlung und Betreuung von Versicherungen spezialisiert.
Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. Hamburg (BDVM), dessen Qualitätsanforderungen deutlich über den Zulassungsvoraussetzungen für Versicherungsmakler nach der Gewerbeordnung und der Versicherungsvermittlungsverordnung liegen.
am Brunnen VersicherungsManagement GmbH
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www.amBrunnen.de
Wir sind unabhängig.
Unser Unternehmen hält keinerlei Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und auch umgekehrt ist kein Versicherungsunternehmen an uns beteiligt.
Die am Brunnen VersicherungsManagement GmbH ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und dementsprechend im Vermittlerregister eingetragen
als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis
nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung
und der Registrierungsnummer D-BFDJ-U4TPL-28
Die zuständige Erlaubnisbehörde ist:
IHK Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180-600 585-0
(0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen; die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.
Zur Erfüllung unserer Versicherungsmaklertätigkeit ist die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich; hierbei beachten wir die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gem. Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 im Finanzdienstleistungssektor:
Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich – siehe unsere Homepage amBrunnen.de/Impressum.
Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen (§36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
- Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; www.versicherungsombudsmann.de
- Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin; www.pkv-ombudsmann.de
- Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre
am Brunnen VersicherungsManagement GmbH
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gem. Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 im Finanzdienstleistungssektor:
Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich.
Artikel 3 (Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken)
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.
Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Artikel 4 Abs. 5 (nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarktteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.
Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentären Informationen durch die Versicherer zu ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.
Artikel 5 Abs. 5 (Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken)
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Artikel 6 Abs. 2 (Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken)
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden.
Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.